Allgemeine Geschäftsbedingungen Technet Polska Sp. z o.o.
Stand: Juni 2025
I. Anmeldung
(1) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Technet Polska Sp. z o.o. und ihren Kunden. Im Falle einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten sie auch für künftige Verträge, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sofern sie dem Kunden zusammen mit einem zuvor von der Technet Polska Sp. z o.o. bestätigten Auftrag zugegangen sind. Andere Einkaufsbedingungen des Kunden sind für Technet Polska Sp. z o.o. nur dann verbindlich, wenn sie von Technet Polska Sp. z o.o. ausdrücklich anerkannt werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung von beweglichen Sachen, unabhängig davon, ob wir die Ware selbst herstellen oder von Lieferanten beziehen. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Allgemeinen Verkaufsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen oder jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass in jedem Einzelfall wieder auf sie verwiesen werden muss.
3 Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.
II. Abschluss von Verträgen
Aufträge werden erst durch die Auftragsbestätigung der Technet Polska Sp. z o.o. verbindlich. Qualitätssicherungsanforderungen und die Geltung kundenspezifischer Vereinbarungen müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Änderungen und Ergänzungen der Vertragsbedingungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Technet Polska Sp. z o.o.
Die Annahme kann schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
III. Preise
1 Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Fracht, Zoll, Einfuhrzoll und Verpackung sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Technet Polska Sp. z o.o. ist bei neuen Aufträgen oder Nachbestellungen nicht an vorhergehende Preise gebunden. Die Preise gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, nur für vereinbarte Liefermengen, Lieferlosgrößen oder Mindestabnahmemengen und beziehen sich auf diese.
(2) Bei Verkäufen an einen Bestimmungsort trägt der Kunde die Kosten des Transports ab Lager sowie die Kosten einer vom Kunden gewünschten Transportversicherung. Alle Zölle, Gebühren, Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben gehen zu Lasten des Kunden.
(3) Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Wir sind jedoch jederzeit berechtigt, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, die Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Ein entsprechender Vorbehalt wird spätestens mit der Auftragsbestätigung erklärt.
(4) Nach Ablauf der vorgenannten Zahlungsfrist wird der Kaufpreis mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz verzinst, der auf der Website angegeben ist. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens behalten wir uns vor.
(5) Im Falle von Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.
6. wenn nach Abschluss des Vertrages (z.B. durch Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens)
IV. Liefer- und Abholpflichten
(1) Liefertermine sind keine Fixtermine, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche bezeichnet und vereinbart. Liefertermine beginnen nach Eingang aller für die Bestellung erforderlichen Unterlagen, der Anzahlung und der rechtzeitigen Materialbestellung, soweit vereinbart. Mit Meldung der Versandbereitschaft gilt die Lieferfrist als eingehalten.
Erfolgt die Lieferung nach Ablauf der Nachfrist aus Gründen, die die Technet Polska Sp. z o.o. zu vertreten hat, nicht, so ist der Kunde berechtigt, Ersatz des Verzugsschadens zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn er seine Leistungsverweigerung bei der Nachfristsetzung schriftlich angezeigt hat. Der Verzugsschaden ist, soweit Technet Polska Sp. z o.o. nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat, auf höchstens 5% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung begrenzt, der nicht vertragsgemäß erbracht worden ist. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Kunden gar kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Sofern wir verbindliche Liefertermine aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig den voraussichtlichen neuen Liefertermin mitteilen. Ist die Leistung auch zu dem neuen Liefertermin nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4 Im Falle des Rücktritts vom Vertrag durch den Kunden
V. Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug
1 Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Ort der Lieferung und etwaiger Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit der Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt über.
(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Zu diesem Zweck sind wir berechtigt, eine pauschale Entschädigung in Höhe von 150 PLN pro Kalendertag, beginnend mit dem Liefertermin bzw. in Ermangelung eines Liefertermins mit der Meldung der Versandbereitschaft, zu berechnen.
VI. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt entbinden Technet Polska Sp. z o.o. für deren Dauer von der Verpflichtung zur Erbringung der Leistungen. Zu den Ereignissen höherer Gewalt zählen unter anderem Naturkatastrophen wie Brände, Überschwemmungen, Erdbeben, Wirbelstürme oder andere extreme Naturereignisse, zivile Unruhen, Kriege, Sabotage, terroristische Anschläge, Epidemien oder Pandemien und ähnliche unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse, Streiks, Aussperrungen und andere Arbeitskampfmaßnahmen, Stromausfälle oder Ausfälle von Telekommunikationsleitungen, Handlungen des Gesetzgebers, der Regierung oder der Gerichte oder Behörden, unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten auch Rohstoffmangel oder Verzögerungen oder Behinderungen bei der Lieferung von Rohstoffen oder Ersatzteilen oder bei der Verfügbarkeit von Transportmitteln, wenn und soweit sie durch ein Ereignis höherer Gewalt beim Lieferanten der Technet Polska Sp. z o.o. oder durch schwerwiegende Marktstörungen verursacht werden oder darauf zurückzuführen sind, dass der Lieferant der Technet Polska Sp. z o.o. die Produktion oder Lieferung von Rohstoffen oder Ersatzteilen aus Gründen einstellt, die die Technet Polska Sp. z o.o. nicht zu vertreten hat.
VII. Verpackung, Versand, Gefahrübergang
Soweit nicht anders vereinbart, wählt die Technet Polska Sp. z o.o. die Verpackung, die Versandart und den Versandweg nach eigenem Ermessen. Die Gefahr geht mit dem Verlassen des Betriebsgeländes der Technet Polska Sp. z o.o. auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn die Lieferung frankiert erfolgt. Bei vom Kunden verursachten Verzögerungen des Versandes geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Auf schriftliches Verlangen des Kunden wird die Ware auf seine Kosten gegen Lager-, Transport- und Feuerschäden versichert.
VIII. Eigentumsvorbehalt
(1) Die von der Technet Polska Sp. z o.o. gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen der Technet Polska Sp. z o.o. durch den Kunden Eigentum der Technet Polska Sp. z o.o.
(2) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und nur unter der Bedingung gestattet, dass er sich auch gegenüber seinen Kunden das Eigentum nach Maßgabe dieses Abschnitts vorbehält. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder eine Pfändung der uns gehörenden Waren durch Dritte erfolgt ist.
(3) Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung mit allen Nebenrechten sicherungshalber an die Technet Polska Sp. z o.o. ab, ohne dass es noch weiterer Erklärungen bedarf. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen ohne gesonderten Preis für die Vorbehaltsware weiterveräußert, so tritt der Kunde den Teil der Gesamtforderung an die Technet Polska Sp. z o.o. ab, der dem Nettopreis der Vorbehaltsware durch die Technet Polska Sp. z o.o. entspricht.
(4) Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde Technet Polska Sp. z o.o. unverzüglich zu benachrichtigen. Auf Verlangen wird die Technet Polska Sp. z o.o.
IX. Prüf- und Rügepflicht, Mängelhaftung.
(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In jedem Fall bleiben die gesetzlichen Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf und die Rechte des Kunden aus gesondert gewährten Garantien, insbesondere des Herstellers, unberührt.
(2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem der Vertrag über die Beschaffenheit und den Verwendungszweck der Ware. Als Beschaffenheitsvertrag in diesem Sinne gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand von Einzelverträgen sind oder die von uns bei Vertragsschluss öffentlich gemacht wurden (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Website).
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel und Transportschäden zu untersuchen. Zu den offensichtlichen Mängeln gehören auch das Fehlen der Verpackung sowie die Lieferung einer anderen Sache oder einer zu geringen Menge. Solche offensichtlichen Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei Technet Polska Sp. z o.o. zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu reklamieren. Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Bezug auf den betreffenden Mangel als genehmigt. Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die
X. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis für Lieferungen oder sonstige Leistungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(2) Vereinbarte Zahlungsziele stehen unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung. Technet Polska Sp. z o.o. behält sich das Recht vor, während der Vertragslaufzeit eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Ergibt diese Prüfung, dass die Bonität des Kunden anders zu beurteilen ist als bei Vertragsschluss, kann die Technet Polska Sp. z o.o. eine angemessene Anpassung der Zahlungsbedingungen verlangen, insbesondere eine Verkürzung der Zahlungsfristen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen.
(3) Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins werden Zinsen nach den geltenden Vorschriften berechnet.
(4) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Technet Polska Sp. z o.o. berechtigt, die Ausführung rückständiger Lieferungen auszusetzen oder Vorauszahlung zu verlangen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.